Das Grundbuch ist ein öffentliches Register mit dem Zweck, alle bestehenden Rechte und Lasten an Grundstücken erkennbar zu machen und diese laufend zu aktualisieren. Somit bildet es die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken.
Zuständigkeit
Wir sind für das Grundbuch der folgenden Gemeinden zuständig: